Ab 2020 gilt ein neuer Freibetrag für alle Betriebsrenten für die Beiträge diesbezüglich zur gesetzlichen Krankenversicherung: Diese müssen ab 2020 nur noch für den Teil der Betriebsrente gezahlt werden, der über dem Freibetrag von 159 Euro liegt. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag bereits beschlossen. Rentner mit kleinen Betriebsrenten zahlen damit keine Beiträge mehr, für höhere Renten aus Direktversicherungen, Pensionskassen etc. halbiert sich der Beitragssatz.
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