Basis-Rente: Beiträge jetzt zu 100 % absetzbar!

Beiträge für Ihre Basisrente konnten sie bisher nur zum Teil steuerlich absetzen: 2021 konnten 92 % der als Sonderausgaben berücksichtigungsfähigen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Basisaltersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Der Anteil der berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen sollte sich jährlich bis 2025 um 2 % erhöhen und so schrittweise die 100%ige Absetzbarkeit erreichen.

Die Bundesregierung beschleunigte das Prozedere allerdings, um früher einen höheren Anreiz zur dringend benötigten Alternative gegenüber der bei weitem nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rente zu schaffen. Seit dem 1. Januar 2023 greift die Gesetzesanpassung und ermöglicht denen, die fürs Alter mit einer Rürup-Rente vorsorgen, die Sparbeträge im Rahmen der Höchstbeträge zu 100 % von ihrer Steuer abzusetzen.

Bitte beachten Sie, dass viele Gesellschaften Neuabschlüsse nur bis Anfang Dezember des jeweiligen Steuerjahres akzeptieren. Lassen Sie sich frühzeitig beraten!