Managerhaftpflichtversicherung – D & O

Gründe für eine D & O Versicherung

  • Manager haften mit ihrem Privatvermögen
    Unternehmensleiter wie Geschäftsführer einer GmbH  oder Vorstände einer AG haften unbegrenzt persönlich mit ihrem Privatvermögen für ihrem im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit schuldhaft begangenen Pflichtverletzungen!
  • Manger haften gesamtschuldnerisch
    Die Haftung besteht hier gemäß § 421 BGB generell gesamtschulderisch. Jeder Manager haftet also nicht nur für sein eigenes Verschulden, sondern auch in vollem Umfang für Fehler anderer Organmitglieder!
  • Manager haften gegenüber dem eigenen Unternehmen und gegenüber Dritten
    Neben der Innenhaftung gegenüber dem eigenen Unternehen haften Manager auch nach außen gegenüber Dritten!

Schutz & Abwehr

  • Neben der Freistellung von berechtigten Ansprüchen bietet die D & O Police Schutz zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen!
  • Auch im Insolvenzfall schützt die D & O Versicherung die Organe, z. B. wenn Gläubiger des Unternehmens diese direkt in Anspruch nehmen wollen!
  • Hohe Schadenersatzansprüche an das Management sind oftmals mangels Solvenz nicht realisierbar. Mit einer D & O Police kann dieses Risiko abgefangen werden – aktiver Existenzschutz für das Unternehmen!
  • Bei der Gewinnung von Unternehmensleitern wird in der Regel wegen der möglichen Haftungsszenarien  das Bestehen einer ausreichenden D & O Versicherung vorausgesetzt!

Lösung

Das Thema ist wichtig und je nach Struktur der Gesellschaft, Ihrer Organe und Ihrer Eigentümer komplex. Vereinbaren Sie einen Termin und analysieren Sie zusammen mit Herrn Haimmerer Ihre Situation. Wir kooperieren mit dem Marktführer in diesem Segment und stellen Deckungskonzepte auf höchstem Nivau für Ihr Unternehmen oder Sie als Manager persönlich zur Verfügung.